Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gestattet es jetzt, dass in unseren Räumen unter Einhaltung der Abstandsregelungen wieder in begrenzten Maße Gruppentreffen stattfinden können. Der Büroraum in der Obergrünewalder Str. 32 ist aktuell so gestaltet, dass während der Treffen in jedem Fall der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann.
Das heißt aber auch, dass höchstens 8 Personen an den Treffen teilnehmen können.
Das erste Treffen wird am 21. 07.2020 um 18:30 Uhr beginnen.
Aufgrund der aktuellen Corona Schutzverordnung des Landes NRW müssen bei der Teilnahme an Gruppentreffen und Bezirksteamtreffen (Versammlungen) folgende Regelungen beachtet werden:
- Bei Betreten und Verlassen des Raumes müssen die Hände desinfiziert werden, dazu ist Desinfektionsmittel am Eingang des Raumes vorhanden.
- Bei Betreten des Raumes und bei dem Toilettengang ist unbedingt ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
- Es sind dürfen nur die freien Plätze besetzt werden.
- Wenn die Personen sitzen, kann der Mund- und Nasenschutz abgenommen werden.
- Niesen und Husten nur in die Armbeuge.
- Alle Teilnehmer der Treffen müssen zur Kontaktnachverfolgung mit Name, Anschrift, Telefon und Uhrzeit der Teilnahme registriert werden. Die Daten werden einzig zu diesem Zwecke gespeichert. Nach 4 Wochen werden die Daten vernichtet. Wir werden die Bestimmungen entsprechend der aktuellen DSGVO einhalten.